SPERRUNG SCHLOSSPARK OSTRAU: Klarstellungen zur bisherigen Berichterstattung

Leider gab es in Folge unserer Stellungnahme vom 17. Juli eine Reihe von medialen Veröffentlichungen, die bedauerlicher Weise nur recht kurzgreifen. Die Folge: Missverständnisse und Mutmaßungen werden an uns herangetragen. Dies zwingt uns dazu, im Folgenden einige erläuternde Klarstellungen vorzunehmen. Wir möchten in diesem Zusammenhang betonen, dass unser Ansinnen dabei ausschließlich ist, zur Klarheit im Umgang mit diesem für viele Menschen so wichtigem Thema beizutragen. Eine öffentliche „Schlammschlacht“ liegt nicht in unserem Interesse. Eine solche würde allen Beteiligten schaden, insbesondere aber uns selbst. Insofern betrachten wir das Thema mit den folgenden Anmerkungen als abgeschlossen und wollen stattdessen unsere Kraft und Aufmerksamkeit wieder voll und ganz dem Schlosspark Ostrau widmen. Selbstverständlich werden wir gerne über weitere wichtige Entwicklungen informieren.

In zurückliegenden Veröffentlichungen wird vor allem die Frage in den Mittelpunkt gestellt, ob „die Akteure“ über die Sperrung im Vorfeld „informiert“ worden sind. Es wird dahingehend angeführt, dass man seitens der Gemeinde Petersberg Ortsbürgermeister und Vereinsvorstandsmitglied Georg Rosentreter am 12. Juli ja über die Entscheidung den Park am 15. Juli zu sperren in Kenntnis gesetzt habe. Klarzustellen sind dahingehend zwei Dinge:

1. Es geht nicht um die Information über die bereits getroffene Entscheidung zur Sperrung, sondern um die Baumschau, die der Entscheidung zugrunde liegt.

Die Irritation beruht darauf, dass eine Baumschau erfolgte, ohne dass der Verein einbezogen wurde, ja der Verein nicht einmal darüber informiert wurde, dass überhaupt eine Baumschau stattfindet. Dabei war es doch seit 2017 unumstritten Usus, dass in regelmäßigen Abständen Gemeinde, Verein und eine Fachfirma Baumschauen gemeinsam durchführen. Diese bis dato für alle Seiten gedeihlich vollzogene Praxis ermöglichte Synergien in Bezug auf die herausfordernden Aufgaben und sorgte zugleich für Transparenz und Vertrauen im Umgang mit diesem wichtigen Thema untereinander. Sie ermöglichte es auch, gemeinsam mit ein und derselben Stimme zu sprechen und miteinander öffentlich um Akzeptanz und Unterstützung zu werben. Diese Praxis war für uns als Verein weiterhin die Voraussetzung dafür, über die im Park erforderlichen Arbeiten angemessen zu informieren, Spenden zu sammeln und damit die Umsetzung der Arbeiten auf wertvolle Weise zu unterstützen. – Es ist uns innerstes Anliegen im Interesse der Sache zu dieser Praxis zurückzukehren.

2. Ist es angemessen, lediglich eine einzige Person kurzfristig über die Sperrung zu informieren?

Es entsteht der Eindruck, dass „Akteure“ in dieser Sache lediglich die Gemeinde Petersberg, der Ortschaftsrat Ostrau und der Schloss Ostrau e.V. wären und es daher zureichend sei, über die Sperrung des Parks lediglich eine einzige Person zu informieren. Dabei ist gerade die rechtzeitige Informierung der Öffentlichkeit bei einer Entscheidung dieser Tragweite von größter Bedeutung. Es erfolgte keine vorherige Informierung der Öffentlichkeit seitens des Entscheidungsträgers. Zudem ist neben Verein und Ortschaftsrat noch eine Reihe anderer wichtiger Akteure zu beachten, die unmittelbar einzubeziehen sind. Leider müssen wir derzeit davon ausgehen, dass auch diese im Vorfeld nicht über die Sperrung informiert worden sind:

Der Schlosspark Ostrau ist ein bedeutendes Gartendenkmal des Landes Sachsen-Anhalt. Die fachliche Aufsicht über die Gartendenkmäler liegt beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, die behördliche Zuständigkeit bei der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises Saalekreis.

Der Schlosspark Ostrau ist ein wertvoller Naturraum, der besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Die Zuständigkeit für diesen Aspekt liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Saalekreis.

Der Schlosspark Ostrau zählt zu den 50 Gartenträume-Parks des Landes Sachsen-Anhalt. Die „Gartenträume“ sind eine der wichtigen touristischen Markensäulen des Landes. Die Organisation „Gartenträume – Historische Parks und Gärten in Sachsen-Anhalt e.V.“ vermarktet die zu ihr zählenden Gärten touristisch. Immer aktuelle und verlässliche Informationen weitergeben zu können, etwa über die Webseite https://www.gartentraeume-sachsen-anhalt.de/, ist dabei selbstverständlich die Voraussetzung für Glaubwürdigkeit und Erfolg.

Der Saale-Unstrut-Torismus e.V. ist der in unserer Region aktive übergreifende Tourismusverband, der touristische Destinationen seines Gebietes u. a. über die Webseite https://www.saale-unstrut-tourismus.de/ vermarktet, so auch Schloss und Park Ostrau. Auch hier sind aktuelle und verlässliche Informationen essenziell.

Durch die App „Set-Caching“ (https://www.set-caching.de/) des Betreibers Set-Jetting UG, die den Filmdreh zu „Alfons Zitterbacke – Endlich Klassenfahrt“ in Schloss und Park Ostrau wieder lebendig macht, sind Schloss und Park zum aller ersten filmtouristischen Ausflugsziel im Land Sachsen-Anhalt geworden. Auch hierfür sind aktuelle und verlässliche Informationen von entscheidender Wichtigkeit.

Die Gewässer im Schlosspark Ostrau sind offizielle Angelgewässer und werden als solche vom Angelverein 1964 Ostrau/Anh. e.V. betreut und Anglern angeboten.

Die Öffentlichkeit ist keineswegs in angemessenem Maße seitens der Kommune informiert worden, was schwerwiegende Folgen zeitigte. Lediglich am 16. Juli und damit nachträglich erfolgte eine kurze Information durch die Gemeinde Petersberg auf der eigenen Webseite. Eine ausführliche Veröffentlichung, die vorher über alle verfügbaren Kanäle und durch Mitteilung an Presse und Medien auf diesen gravierenden Schritt aufmerksam gemacht hätte, wurde leider versäumt. Wie wichtig es ist, frühzeitig und intensiv über die Sperrung eines beliebten Ausflugsziels, wie es der Ostrauer Park darstellt, zu informieren, zeigt uns die nun eingetretene fatale Situation: Nach wie vor kommen Besucher aus der ganzen Region zum Parkspaziergang nach Ostrau. In den meisten Fällen hatten diese nichts von der Sperrung erfahren. Wir, die Ehrenamtlichen vor Ort, sind es nun, die mit dem berechtigten Unmut der Besucher, aber auch der Anwohner umgehen müssen. Wir sind es, die nun zwangsläufig und notdürftig zu erklären versuchen, wenn Gäste unvermittelt vor verschlossenen Türen stehen.